Beweisverwertungsverbot im Falle einer heimlichen Schrankkontrolle (Mitarbeiterspind)
Mit der Leitsatzentscheidung vom 20.06.2013 (2 AZR 546/12) hat das Bundesarbeitsgericht ausführlich zu einem aus einer Datenschutzverletzung oder einer Persönlichkeitsrechtsverletzung folgenden Beweisverwertungsverbot Stellung genommen. Im betreffenden Fall war ein Mitarbeiter in den Verdacht geraten, Damenunterwäsche im Großhandelsmarkt der Arbeitgeberin entwendet zu haben. Die Arbeitgeberin ließ deshalb ohne Wissen des Mitarbeiters und im Beisein eines Betriebsratsmitglieds …
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