Kündigung und Freistellung unter Anrechnung restlicher Urlaubsansprüche
Urlaub in der Kündigungsfrist Hat ein Arbeitgeber die fristgemäße Kündigung eines Arbeitnehmers ausgesprochen, so stellt er diesen vielfach von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung frei. Freilich nicht ohne die Maßgabe, dass der Arbeitnehmer sich seinen „restlichen“ Urlaub auf den Zeitraum der Freistellung anrechnen lassen müsse. Diese Erklärung des Arbeitgebers ist zulässig, denn nach § …
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