Kündigungsschutz beim Wechsel eines Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers
Der allgemeine Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers setzt voraus, dass im Betrieb des Arbeitgebers mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden und dass die Wartezeit, also die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses verstrichen sind. War ein Arbeitnehmer nur kurz (weniger als 6 Monate) im Betrieb beschäftigt, dort aber zuvor als Leiharbeitnehmer tätig, stellt sich die Frage, ob …
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