Kündigungsfrist

Abgekürzte Kündigungsfristen durch einen Tarifvertrag (beschränkt auf den Geltungsbereich eines Sozialplans?)

Gleich in einer ganzen Reihe von ähnlich gelagerten Fällen (vgl. nur die Leitsatzentscheidung: BAG, Urteil vom 24.10.2019, 2 AZR 158/18) hat das Bundesarbeitsgericht am 24.10.2019 entschieden, dass es grundsätzlich möglich ist, die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB durch einen Tarifvertrag abzukürzen – und:  Es kann diese Regelung vorab auf die Arbeitsverhältnisse beschränkt werden, welche …

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Keine Abkürzung von gesetzlichen Kündigungsfristen

Mit arbeitsvertraglichen Regelungen können keine gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB) abgekürzt werden. Das ist die Kernaussage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.01.2015 (BAG, Urteil vom 29.01.2015, 2 AZR 280/14 ). Welche Kündigungsregelung gilt demnach – die gesetzliche oder die vertragliche? Es kommt darauf an!