Aufhebungsvertrag – Sperre beim Arbeitslosengeld

Trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld ohne Sperre Mit Urteil vom 16. Februar 2011 hat der 3. Senat des Landessozialgerichts Stuttgart entschieden, dass einer nicht mehr ordentlich kündbaren 57jährigen Klägerin auch dann für drei weitere Monate Arbeitslosengeld zusteht und keine Sperrzeit eingetreten ist, wenn sie mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abgeschlossen hat.