Kündigung, betriebsbedingte

Unkündbarkeit des Arbeitnehmers und Rechtsmissbrauch des Arbeitgebers

In Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen finden sich bisweilen Regelungen, wonach ein Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit der Betriebszugehörigkeit unkündbar ist. Allerdings meint Unkündbarkeit in solchen Fällen keine absolute Unkündbarkeit. Vielmehr kann der Arbeitgeber das betreffende Arbeitsverhältnis nicht mehr ordentlich kündigen. Ihm bleibt jedoch – wie stets – das Recht zur außerordentlichen Kündigung, was dann einen wichtigen …

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Unkündbarkeit im Falle einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung?

Die unumgängliche Kündigung Durch eine Vereinbarung kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB nicht eingeschränkt werden. Für einen aufgrund eines Tarifvertrages oder des Arbeitsvertrages unkündbaren Arbeitnehmer bedeutet dieses, dass anders als das Wort „Unkündbarkeit“ vermuten lässt, er eben doch gekündigt werden kann – wenn auch „nur“ aufgrund einer außerordentlichen Kündigung.

Druckkündigung

Bundesarbeitsgericht bestätigt Rechtsprechung zur echten Druckkündigung (aus betrieblichen Gründen) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen dem Druck von Dritten – welche ihm Nachteile androhen – nachgeben und – so wie gefordert – einen bestimmten Arbeitnehmer entlassen.

Kündigungsschutz bei Massentlassungen

. Von Massenentlassungen spricht man, wenn im Zuge von betriebsbedingten Kündigungen innerhalb von 30 Kalendertagen die in § 17 Abs. 1 KSchG genannte Anzahl von Mitarbeitern entlassen werden sollen. Massenentlassungen sind vor Ausspruch der betriebsbedingten Kündigungen der Agentur für Arbeit anzuzeigen, § 17 Abs. 1 KSchG. Weiterhin

Kündigungsschutz bei Zeitarbeit – Sozialauswahl

Kündigung eines Zeitarbeiters Der Kündigungsschutz eines Leiharbeiters folgt den gleichen Regeln, wie der bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer. Will eine Zeitarbeitsfirma einem ihrer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen, so hat sie grundsätzlich auch eine Sozialauswahl zu treffen. In die Sozialauswahl sind alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs einzubeziehen.

Fremdvergabe von Aufträgen und Betriebsteilstilllegung trotz Unkündbarkeit von Arbeitnehmern

Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist grundsätzlich unzulässig. Denn die außerordentliche Kündigung – gleich aus welchem Grund – setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist jedoch das Einhalten von Kündigungsfristen nur ausnahmsweise unzumutbar.

Keine Heilung einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige

. Will ein Arbeitgeber auf einen Schlag einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern kündigen, so spricht man von einer Massenentlassung. Abhängig von der Größe des Betriebs und der Anzahl der zu kündigenden Arbeitnehmern, muss eine solche Massenentlassung zuvor der Agentur für Arbeit angezeigt werden (Massenentlassungsanzeige), anderenfalls sind die Kündigungen anfechtbar. Zeitgleich ist der Massenentlassungsanzeige die Stellungnahme …

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Massenentlassungsanzeige – Stellungnahme des Betriebsrats in einem Interessenausgleich ohne Namensliste

. Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, muss er zunächst gemäß § 17 Abs. 2 KSchG den Betriebsrat über die geplanten Kündigungen unterrichten. Hat der Betriebsrat zu den Kündigungen Stellung genommen, muss der Arbeitgeber diese Stellungnahme seiner Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit beifügen, § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG. Die Stellungnahme des Betriebsrats kann auch …

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Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl in Altersstufen ist keine Diskriminierung

Sozialauswahl, Alterstufen und Namenslisten – Altersdiskriminierung Mit Urteil vom 15.12.2011 (BAG, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10) hat das Bundesarbeitsgericht sich mit der Frage beschäftigt, ob im Falle einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl anhand von Altersstufen den zu kündigenden Arbeitnehmer des Alters wegen diskriminiert. Bekanntlich muss der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen eine Auswahl zwischen den …

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