Unkündbarkeit des Arbeitnehmers und Rechtsmissbrauch des Arbeitgebers
In Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen finden sich bisweilen Regelungen, wonach ein Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit der Betriebszugehörigkeit unkündbar ist. Allerdings meint Unkündbarkeit in solchen Fällen keine absolute Unkündbarkeit. Vielmehr kann der Arbeitgeber das betreffende Arbeitsverhältnis nicht mehr ordentlich kündigen. Ihm bleibt jedoch – wie stets – das Recht zur außerordentlichen Kündigung, was dann einen wichtigen …
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