Kündigung, außerordentliche

Unkündbarkeit des Arbeitnehmers und Rechtsmissbrauch des Arbeitgebers

In Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen finden sich bisweilen Regelungen, wonach ein Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit der Betriebszugehörigkeit unkündbar ist. Allerdings meint Unkündbarkeit in solchen Fällen keine absolute Unkündbarkeit. Vielmehr kann der Arbeitgeber das betreffende Arbeitsverhältnis nicht mehr ordentlich kündigen. Ihm bleibt jedoch – wie stets – das Recht zur außerordentlichen Kündigung, was dann einen wichtigen …

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Fremdvergabe von Aufträgen und Betriebsteilstilllegung trotz Unkündbarkeit von Arbeitnehmern

Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist grundsätzlich unzulässig. Denn die außerordentliche Kündigung – gleich aus welchem Grund – setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist jedoch das Einhalten von Kündigungsfristen nur ausnahmsweise unzumutbar.