Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung im Einstellungsgespräch

Beantwortet ein Stellenbewerber im Einstellungsgespräch eine ihm von seinem zukünftigen Arbeitgeber in zulässiger Weise gestellte Frage falsch, so kann dieses den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Allerdings muss die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich geworden sein. Des Weiteren kann der Arbeitgeber auch zur (fristlosen) Kündigung berechtigt sein, wenn sich die Täuschung im Arbeitsverhältnis weiterhin auswirkt.