Abberufung des GmbH-Geschäftsführers – Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Mit Beschluss vom 23.08.2011 – 10 AZB 51/10 hat sich das Bundesarbeitsgericht ein weiteres Mal (zuvor bereits BAG, Beschluss vom 15.03.2011, 10 AZB 32/10) mit der Frage beschäftigt, ob ein GmbH-Geschäftsführer, wenn er vor seiner Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer war, nach seiner Abberufung wieder als Arbeitnehmer gelten könne.