Druckkündigung

Bundesarbeitsgericht bestätigt Rechtsprechung zur echten Druckkündigung (aus betrieblichen Gründen) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen dem Druck von Dritten – welche ihm Nachteile androhen – nachgeben und – so wie gefordert – einen bestimmten Arbeitnehmer entlassen.