BEM – betriebliches Eingliederungsmanagement
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in § 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. Die Vorschrift ist zum 01.05.2004 in Kraft getreten und hat seit 2007 immer wieder das Bundesarbeitsgericht beschäftigt. Nachdem der 6. Senat zunächst festgestellt hatte, dass die vorherige Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement keine Voraussetzung für eine „krankheitsbedingte“ Kündigung ist, hat der 2. Senat daran …