Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Vorherige Zustimmung des Integrationsamts Mit Urteil vom 23.05.2013 (BAG,  2 AZR 991/11) hat das Bundesarbeitsgericht geklärt, in welcher Weise sich ein verwaltungsgerichtliches Urteil über einen angefochtenen Zustimmungsbescheid auf eine laufende Kündigungsschutzklage auswirken kann. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.