Kündigung in der Wartezeit (Probezeit) – Unwirksamkeit der Kündigung
In der so genannten Probezeit besteht kein Kündigungsschutz nach dem allgemeinen Kündigungsschutzgesetz. In der Regel kann daher der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis frei kündigen. Eines konkreten Kündigungsgrundes bedarf es dabei nicht. In Ausnahmefällen kann jedoch eine selbst in der Probezeit ausgesprochene Kündigung unwirksam sein. Das ist der Fall, wenn die Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt …
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