Ohne Gegenleistung kein Verzicht auf Kündigungsschutz

  Im Urteil vom 24.09.2015 hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer wirksam auf die Geltendmachung von Kündigungsschutz verzichtet (BAG, Urteil vom 24.09.2015, 2 AZR 347/14). Geklagt hatte ein Arbeitnehmer der einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist und dem der Arbeitgeber ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte. …

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