Beweisverwertungsverbot bei heimlichen Videoaufzeichnungen

Heimliche Videoaufnahmen beschäftigen zunehmend die Arbeitsgerichte. Im Kündigungsschutzprozess stellt sich immer wieder die Frage, ob vom Arbeitgeber heimlich erstellte Videoaufnahmen geeignet sind, Beweis über eine Verfehlung des Arbeitnehmers zu erbringen. Einmal abgesehen von den Beteiligungsrechten des Betriebsrats geht es um die Frage, ob eine Verletzung der Vorschrift des § 6b BDSG zu einem Beweisverwertungsverbot führt …

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