Zugang der Kündigung – Zugangsvereitelung

In seiner Entscheidung vom 26.03.2015 (BAG, 2 AZR 483/14) hat sich das Bundesarbeitsgericht eingehend mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer zugeht und wann ein Arbeitnehmer den Zugang der Kündigung treuwidrig vereitelt – mit der Folge, dass es dennoch zum frühen Zeitpunkt als zugegangen gilt.