Kündigungsschutz bei Zeitarbeit – Sozialauswahl

Kündigung eines Zeitarbeiters Der Kündigungsschutz eines Leiharbeiters folgt den gleichen Regeln, wie der bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer. Will eine Zeitarbeitsfirma einem ihrer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen, so hat sie grundsätzlich auch eine Sozialauswahl zu treffen. In die Sozialauswahl sind alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs einzubeziehen.