Zeitarbeit

Kündigungsschutz bei Zeitarbeit – Sozialauswahl

Kündigung eines Zeitarbeiters Der Kündigungsschutz eines Leiharbeiters folgt den gleichen Regeln, wie der bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer. Will eine Zeitarbeitsfirma einem ihrer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen, so hat sie grundsätzlich auch eine Sozialauswahl zu treffen. In die Sozialauswahl sind alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs einzubeziehen.

Kündigungsschutz beim Wechsel eines Leiharbeiters in die Stammbelegschaft

Kündigung in der Probezeit – vorherige Beschäftigung als Leiharbeitnehmer Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt für einen Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten 6 Monate seines Arbeitsverhältnisses, wie sich aus § 1 Abs. 1 KSchG ergibt. Doch wie sind diese 6 Monate zu berechnen, wenn der Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma an einen Kunden verliehen wird und schließlich von …

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