Drohender Lohnausfall bei verfrühter Kündigung

Lohnnachforderung bei vorfristiger Kündigung Der fünfte Senat des Bundesarbeitsgericht wendet die 3-wöchige Klagerhebungsfrist des § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KdSchG) auch auf diejenigen Fälle an, in denen zwar die Kündigung des Arbeitgebers als solche nicht angefochten werden soll, der Arbeitnehmer aber wegen einer falschen Berechnung der Kündigungsfrist noch Lohnforderungen hat.