Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

. Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.02.2011 (2 AZR 636/09) entschieden hat.