Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer im Kleinbetrieb
. In einem Kleinbetrieb, in dem in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, kommt das Kündigungsschutzgesetz nicht zur Anwendung (es sei denn es ist ausnahmsweise noch die vor 2004 geltende Gesetzeslage anwendbar).