GmbH-Geschäftsführer – Kündigungsschutz
. BGH: Kündigungsschutz für den GmbH-Geschäftsführer / Vertragsauflösung gegen Zahlung einer Abfindung Der Geschäftsführer ist das handelnde Organ der GmbH. Der GmbH-Geschäftsführer wird durch die Gesellschafter bestellt und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder abberufen werden. Die Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers werden regelmäßig in einem separaten Dienstvertrag fixiert, dem so genannten Geschäftsführeranstellungsvertrag. Wird …