Beweisverwertungsverbot im Falle einer heimlichen Schrankkontrolle (Mitarbeiterspind)

Mit der Leitsatzentscheidung vom 20.06.2013 (2 AZR 546/12) hat das Bundesarbeitsgericht ausführlich zu einem aus einer Datenschutzverletzung oder einer Persönlichkeitsrechtsverletzung folgenden Beweisverwertungsverbot Stellung genommen. Im betreffenden Fall war ein Mitarbeiter in den Verdacht geraten, Damenunterwäsche im Großhandelsmarkt der Arbeitgeberin entwendet zu haben. Die Arbeitgeberin ließ deshalb ohne Wissen des Mitarbeiters und im Beisein eines Betriebsratsmitglieds …

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Unkündbarkeit im Falle einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung?

Die unumgängliche Kündigung Durch eine Vereinbarung kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB nicht eingeschränkt werden. Für einen aufgrund eines Tarifvertrages oder des Arbeitsvertrages unkündbaren Arbeitnehmer bedeutet dieses, dass anders als das Wort „Unkündbarkeit“ vermuten lässt, er eben doch gekündigt werden kann – wenn auch „nur“ aufgrund einer außerordentlichen Kündigung.

Verdachtskündigung – Nachschieben von Kündigungsgründen

Keine weitere Anhörung des Arbeitnehmers zu einem neuen Verdacht Vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist stets der Arbeitnehmer zu dem vom Arbeitgeber gehegten Verdacht zu hören. Dieses ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung. Von dem Grundsatz der vorherigen Anhörung macht das Bundesarbeitsgericht eine Ausnahme, wenn

Druckkündigung

Bundesarbeitsgericht bestätigt Rechtsprechung zur echten Druckkündigung (aus betrieblichen Gründen) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen dem Druck von Dritten – welche ihm Nachteile androhen – nachgeben und – so wie gefordert – einen bestimmten Arbeitnehmer entlassen.

Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Vorherige Zustimmung des Integrationsamts Mit Urteil vom 23.05.2013 (BAG,  2 AZR 991/11) hat das Bundesarbeitsgericht geklärt, in welcher Weise sich ein verwaltungsgerichtliches Urteil über einen angefochtenen Zustimmungsbescheid auf eine laufende Kündigungsschutzklage auswirken kann. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.

Zweite Kündigungsschutzklage – Reichweite des Urteils

Keine Überholung eines Kündigungsschutzverfahrens durch zweite Kündigungsschutzklage Spricht ein Arbeitgeber mehrfach Kündigungen aus und verfolgt der Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutz in unterschiedlichen Prozessen, kann es für den Arbeitgeber zu misslichen Situationen kommen.

Kündigungsschutz bei Massentlassungen

. Von Massenentlassungen spricht man, wenn im Zuge von betriebsbedingten Kündigungen innerhalb von 30 Kalendertagen die in § 17 Abs. 1 KSchG genannte Anzahl von Mitarbeitern entlassen werden sollen. Massenentlassungen sind vor Ausspruch der betriebsbedingten Kündigungen der Agentur für Arbeit anzuzeigen, § 17 Abs. 1 KSchG. Weiterhin

Kündigung in der Probezeit – zwei aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse

Wann beginnt der Kündigungsschutz? Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst ab einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten. Die ersten 6 Monate werden daher oft als Probezeit bezeichnet, denn der Arbeitgeber kann in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis frei und ohne Nachweis eines Kündigungsgrundes beenden. Bestand bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber, können unter Umständen die Beschäftigungszeiten …

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Kündigungsschutz bei Zeitarbeit – Sozialauswahl

Kündigung eines Zeitarbeiters Der Kündigungsschutz eines Leiharbeiters folgt den gleichen Regeln, wie der bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer. Will eine Zeitarbeitsfirma einem ihrer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen, so hat sie grundsätzlich auch eine Sozialauswahl zu treffen. In die Sozialauswahl sind alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs einzubeziehen.

Kündigungsschutz beim Wechsel eines Leiharbeiters in die Stammbelegschaft

Kündigung in der Probezeit – vorherige Beschäftigung als Leiharbeitnehmer Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt für einen Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten 6 Monate seines Arbeitsverhältnisses, wie sich aus § 1 Abs. 1 KSchG ergibt. Doch wie sind diese 6 Monate zu berechnen, wenn der Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma an einen Kunden verliehen wird und schließlich von …

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