Fremdvergabe von Aufträgen und Betriebsteilstilllegung trotz Unkündbarkeit von Arbeitnehmern
Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist grundsätzlich unzulässig. Denn die außerordentliche Kündigung – gleich aus welchem Grund – setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist jedoch das Einhalten von Kündigungsfristen nur ausnahmsweise unzumutbar.