Fremdvergabe von Aufträgen und Betriebsteilstilllegung trotz Unkündbarkeit von Arbeitnehmern

Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist grundsätzlich unzulässig. Denn die außerordentliche Kündigung – gleich aus welchem Grund – setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist jedoch das Einhalten von Kündigungsfristen nur ausnahmsweise unzumutbar.

Kündigung und Schriftform – Kündigungsgründe

Qualifiziertes Schriftformerfordernis im Arbeitsvertrag Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform, wie § 623 BGB ganz ausdrücklich anordnet. Fehlt es an der Schriftform, ist die Kündigung unwirksam, § 125 BGB. Es stellt sich damit die Frage, welchen Inhalt eine wirksame Kündigung haben muss.

Sonderkündigungsschutz für den Bewerber zur Wahl eines Wahlvorstandes?

Kündigungsschutz für Wahlbewerber Der Wahlvorstand, welcher die Durchführung der Betriebsratswahl organisiert, genießt besonderen Kündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 3 KSchG. Für den Wahlvorstand beginnt der Sonderkündigungsschutz spätestens ab dem Zeitpunkt, zudem Wahlergebnis für den Wahlvorstand verkündet worden ist, bzw. er vom noch amtierenden Betriebsrat oder dem Arbeitsgericht bestellt worden ist. Zur Frage, ob der besondere …

Sonderkündigungsschutz für den Bewerber zur Wahl eines Wahlvorstandes? Weiterlesen »

Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten – Kündigungserklärungsfrist

Zustimmung zur Kündigung Will ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos aus wichtigem Grund kündigen, so ist Eile geboten. Eine fristlose Kündigung kann stets nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erfolgen, § 626 Abs. 2 BGB. Abzustellen ist auf die Kenntnis des Kündigungsberechtigten. Nach Fristablauf ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Diese so …

Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten – Kündigungserklärungsfrist Weiterlesen »

Keine Heilung einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige

. Will ein Arbeitgeber auf einen Schlag einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern kündigen, so spricht man von einer Massenentlassung. Abhängig von der Größe des Betriebs und der Anzahl der zu kündigenden Arbeitnehmern, muss eine solche Massenentlassung zuvor der Agentur für Arbeit angezeigt werden (Massenentlassungsanzeige), anderenfalls sind die Kündigungen anfechtbar. Zeitgleich ist der Massenentlassungsanzeige die Stellungnahme …

Keine Heilung einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige Weiterlesen »