Kündigung wegen außerdienstlicher Aktivitäten für NPD und JN
. Mit Urteil vom 12.05.2011 hatte das Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 479/09) Gelegenheit, sich zu außerdienstlichen politischen Aktivitäten eines Angestellten im öffentlichen Dienst zugunsten der NPD bzw. der JN zu äußern. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein aktives Eintreten für eine verfassungsfeindliche Partei oder deren Jugendorganisation grundsätzlich geeignet, eine personenbedingte Kündigung eines im öffentlichen Dienst …
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